"Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten... Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen."

(§ 3 Abs. 1 und 3 Bundesrechtsanwaltsordnung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelles

12.05.2011: Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12.05.2011 entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG berücksichtigt werden können. Dies gilt unabhängig vom Gegenstand des Zivilprozesses. Unausweichlich seien derartige Aufwendungen allerdings nur, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg biete und nicht mutwillig erscheine. Davon sei auszugehen, wenn der Erfolg des Zivilprozesses mindestens ebenso wahrscheinlich wie ein Misserfolg sei (BFH, Urteil vom 12.05.2011, VI R 42/10).

11.02.2011: BGH zur Zulässigkeit von Werbeanrufen

Nach Auffassung des BGH ist das sog. Double-Opt-In-Verfahren, welches z.B. für die Generierung von Einwilligungen von Verbrauchern für den Erhalt von eMail-Werbung oder Newsletters verwendet wird, ungeeignet, um eine Einverständnis des Verbrauchers mit telefonischen Werbeanrufen zu belegen. Hier kann nach Auffassung des BGH nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefonnummer versehentlich oder vorsätzlich falsch - also von einem anderen Teilnehmer - angegeben wird. (Urteil vom 11.02.2011, Az.: I ZR 164/09)